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    Winsole Science Center · Patent Center

    Das Winsole-Patent

    Deutsches Patent DE 10 2020 117 662 „Schuheinlage“: Hintergrund, Erfinder, Daten und Inhalt des Schutzrechts – verständlich aufbereitet.

    Winsole ist Inhaberin des deutschen Patents Nr. 10 2020 117 662 mit der Bezeichnung „Schuheinlage“. Geschützt ist keine Marke und kein Material, sondern eine konkrete Konstruktion – die Geometrie einer flächigen Versteifung auf einem sohlenförmigen Träger.

    Urkunde über die Erteilung des Patents Nr. 10 2020 117 662 „Schuheinlage“ für die Winsole GmbH
    Urkunde des Deutschen Patent- und Markenamts über die Erteilung des Patents Nr. 10 2020 117 662.

    Welches Problem wird gelöst?

    Ausgangspunkt der Patentschrift ist eine Schuheinlage, insbesondere für Sportschuhe, die aus zwei Bauteilen besteht: einem sohlenförmigen Träger (2) und einer damit verbundenen, flächigen Versteifung (3). Die Aufgabe liegt darin, diese Versteifung so auszubilden, dass sie sich von den bekannten Lösungen des Standes der Technik unterscheidet.

    Die Lösung des Patents besteht darin, die Versteifung nicht vollflächig, sondern gezielt geformt auszuführen: kleiner als der Träger, im Rückfuß spangenförmig mit einer Fersenaussparung, mit unterschiedlich langen Spangenschenkeln und einem schmalen, ausschließlich lateral verlaufenden Vorfußbereich.

    Wichtiger Hinweis zur Quelle
    Alle Angaben in diesem Bereich stammen ausschließlich aus der Patentschrift DE 10 2020 117 662. Wirkungen, Messwerte oder Studienergebnisse, die dort nicht beschrieben sind, werden hier bewusst nicht behauptet.

    Die Eckdaten

    BezeichnungSchuheinlage
    PatentnummerDE 10 2020 117 662
    Aktenzeichen10 2020 117 662.7
    IPC-KlassenA43B 17/00 (2006.01) · A61F 5/14 (2006.01)
    Anmeldetag03.07.2020
    Offenlegungstag05.01.2022
    Veröffentlichung der Patenterteilung30.04.2026
    PatentinhaberinWinsole GmbH, 64572 Büttelborn, DE
    ErfinderJens Machacek, 64572 Büttelborn, DE
    VertreterAndrejewski Honke Patent- und Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 45127 Essen, DE

    Wer ist der Erfinder?

    Als Erfinder ist in der Patentschrift Jens Machacek aus 64572 Büttelborn genannt. Patentinhaberin ist die Winsole GmbH mit Sitz am selben Ort. Anwaltlich vertreten wurde das Verfahren durch Andrejewski Honke Patent- und Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Essen.

    Welche Themen behandelt das Patent?

    Der Hauptanspruch beschreibt sieben Merkmale: den Träger, die Versteifung, deren geringere Fläche, die Gliederung in Mittelfuß- und Rückfußbereich, den spangenförmigen Rückfuß mit Fersenaussparung sowie – als kennzeichnenden Teil – die unterschiedlich langen Spangenschenkel und den zungenförmigen, rein lateralen Vorfußbereich.

    Hauptanspruch (Zitat aus der Patentschrift)
    Schuheinlage (1), insbesondere für Sportschuhe, mit einem sohlenförmigen Träger (2) aus einem Trägermaterial und einer mit dem Träger verbundenen, flächigen Versteifung (3) aus einem Versteifungsmaterial, wobei die Versteifung (3) eine geringere Fläche als der Träger (2) aufweist, wobei die Versteifung zumindest einen Mittelfußbereich (3a) und einen Rückfußbereich (3b) aufweist, wobei der Rückfußbereich (3b) der Versteifung spangenförmig mit einem medialen Spangenschenkel (7) und einem lateralen Spangenschenkel (8) ausgebildet ist, zwischen denen eine Fersenaussparung (9) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der mediale Spangenschenkel (7) und der laterale Spangenschenkel (8) entlang der Sohlenlängsrichtung eine unterschiedliche Länge (L1, L2) aufweisen, wobei der mediale Spangenschenkel (7) eine größere Länge (L1) aufweist als der laterale Spangenschenkel (8), dass die Versteifung (3) zusätzlich einen Vorfußbereich (3c) aufweist, der zungenförmig mit einer gegenüber dem Mittelfußbereich (3a) reduzierten Breite ausgebildet ist, wobei sich dieser Vorfußbereich (3c) lediglich auf den lateralen Bereich erstreckt, während im medialen Bereich die Versteifung ausgespart ist.
    Erste Seite der Patentschrift DE 10 2020 117 662 mit Hauptanspruch und Figur 1
    Deckblatt der Patentschrift mit bibliografischen Daten, ermitteltem Stand der Technik und Hauptanspruch.

    Ermittelter Stand der Technik

    Das Amt hat sieben Schutzrechte als Stand der Technik ermittelt. Gegen diese Dokumente musste sich die Konstruktion abgrenzen:

    • DE 10 2010 028 939 A1
    • US 6 502 330 B1
    • US 2012/0260525 A1
    • US 6 009 641 A
    • EP 2 442 683 B1
    • WO 2004/012548 A1
    • WO 2012/129182 A1
    Einspruchsfrist
    Innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung kann nach § 59 Patentgesetz Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen; innerhalb der Einspruchsfrist ist eine Einspruchsgebühr in Höhe von 200 Euro zu entrichten.

    Zentrale Begriffe dieses Bereichs: Träger, Versteifung, Spangenschenkel, Fersenaussparung, medial und lateral.